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ARBEITSRECHT

Im Interesse des Mandanten ist sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis von US-Angestellten an amerikanische Gegebenheiten angepasst ist. Der Schutzbereich des amerikanischen Arbeitsrechts ist anders als der des europäischen, und dabei insbesondere des deutschen Arbeitsrechts. Während in Deutschland vielfach der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund steht, ist es in den USA der Schutz vor Diskriminierung.

Grundsätzlich sind Arbeitsverträge sowie die in Deutschland übliche Kündigungsfristen in den USA nicht gebräuchlich. Stattdessen unterschreibt der Arbeitnehmer üblicherweise einen "Offer Letter" mit einer At-Will Beschäftigung und ein "Confidentiality Agreement".

Arbeitgeber in den USA sind sehr flexibel und das Arbeitsverhältnis ist "at will". Das bedeutet, dass es sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Frist kündbar ist. In den meisten Staaten gibt es keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist. In manchen Fällen wird eine Kulanzfrist von 2 Wochen bis zu 3 Monaten vertraglich vereinbart.

Eine Arbeitnehmerbindung an das Unternehmen muss daher auf andere Weise erreicht werden. Eine Absicherung des Arbeitgebers kann durch "Confidentiality Agreements" und "Non-Compete Klauseln" (Konkurrenzschutzverbot) oder der entsprechenden Strukturierung der "Compensation & Benefits" gewährleistet werden. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem sogenannten "Employment Handbook" festgelegt.

ERNSTLAW unterstützt Sie bei der Schaffung einer dem US-Recht angepassten Personalstruktur und bietet Beratung bei Kündigungen, der Umsetzung der Firmenrichtlinien der Muttergesellschaft und der Erstellung des "Employment Handbooks". Darüber hinaus vertreten wir Sie bei der Prozessführung und der außergerichtlichen Einigung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch beraten wir Mandanten, denen ein Verstoß gegen die amerikanischen Antidiskriminierungsgesetze vorgeworfen wird.

Aufgrund des föderalistischen Aufbaus des amerikanischen Rechts fallen zahlreiche Aspekte des Arbeitsrechtes (z.B. "Employment and Benefits") in die Kompetenz der einzelnen Staaten. Wir arbeiten deswegen in zahlreichen Staaten mit lokalen Fachanwälten zusammen, um unseren Mandanten unabhängig vom Firmensitz kompetente und umfassende rechtliche Beratung bieten zu können.

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die in dieser Zusammenfassung enthaltene Übersicht über das amerikanische Arbeitsrecht ist allgemeiner Natur und auf zahlreiche wichtige regulatorische Details wurde bewusst verzichtet um das Verständnis komplexer Zusammenhänge nicht zu erschweren. Die dargestellten Informationen, Rechtsansichten und Meinungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen und können eine individuelle, auf die Besonderheiten des Einzelfalles bezogene rechtliche Beratung nicht ersetzen.

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