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WIRTSCHAFTSRECHT

Die Vereinigten Staaten von Amerika stellen für deutsche Unternehmen einen wichtigen und interessanten Markt dar. Um einen geschäftlichen Erfolg zu gewährleisten, sind sowohl bei Direktinvestitionen als auch beim Export und selbst beim Bezug von Waren und Dienstleistungen aus den USA vielfältige Aspekte des US- Wirtschaftsrechts zu beachten. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Bereiche Handels- und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, und Wettbewerbsrecht.

Eine gute Vertragsgestaltung, das heißt die sorgfältige und widerspruchsfreie Formulierung des Vertragstextes hat wesentliche Bedeutung für die Abwicklung eines Geschäfts im amerikanischen Rechtsverkehr. Der Vertragsabschluss mit einem amerikanischen Vertragspartner erfordert die Kenntnis und Bewältigung einer Reihe von Sonderproblemen, die bei der Zusammenarbeit mit einem deutschen Partner nicht auftreten.

Das Beispiel eines deutsch-amerikanischen Liefervertrages verdeutlicht exemplarisch die im internationalen Rechtsverkehr auftretenden Probleme.

Der Vertragsschluss sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen und zwar in einer von allen Parteien unterzeichneten Vertragsurkunde. Das deutsche kaufmännische Bestätigungsschreiben ist im amerikanischen Rechtsverkehr weitesgehend unbekannt. Das Schweigen des Partners auf ein solches Schreiben gilt daher in der Regel nicht als Zustimmung. Zudem sollte beachtet werden, dass die Pro-Forma-Rechnung, von den Beteiligten oftmals als bloßes Zolldokument betrachtet, zumeist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt.

Die vom Verkäufer zu liefernde Ware sollte genau beschrieben werden (Art, Anzahl, Eigenschaften). Hauptpflicht des Käufers ist die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, die durch einen Bankkredit oder einen "Letter of Credit" abgesichert werden sollte. Die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen -insbesondere die Folgen einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Lieferung - sollten ausdrücklich im Vertrag geregelt werden. Es sollte präzise beschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen der Käufer Ersatzlieferung, Minderung und/oder Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Beim Fehlen vertraglicher Absprachen kommen gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Diese sind den Vertragsschließenden in der Regel nicht bekannt und liefern oftmals überraschende - und nicht gewollte - Ergebnisse. Des Weiteren sollte vereinbart werden, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.

ERNSTLAW unterstütz Sie gerne bei der Schaffung einer dem US-Recht angepassten Import-/Export- und Vertriebsstruktur und bietet eine umfassende Beratung bei Direktinvestitionen, dem Einstieg in den US-Markt, der Ausarbeitung von deutsch-amerikanischen Lieferverträgen oder der Prozessführung und außergerichtlichen Einigung bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten.

Die Inhalte dieser Website werden mit größter möglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die in dieser Zusammenfassung enthaltene Übersicht über das amerikanische Wirtschaftsrecht ist allgemeiner Natur und auf zahlreiche wichtige regulatorische Details wurde bewusst verzichtet um das Verständnis komplexer Zusammenhänge nicht zu erschweren. Die dargestellten Informationen, Rechtsansichten und Meinungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen und können eine individuelle, auf die Besonderheiten des Einzelfalles bezogene rechtliche Beratung nicht ersetzen.

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